Die EMR (Erfahrungs- Medizinischen- Register)
und ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) -
Krankenkassen Anerkennung
Die beiden Qualitätslabeln leisten einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, helfen aber
auch Therapeuten mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbietern alternativer Heilmethoden mit
einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.
Die meisten Krankenkassen Zusatzversicherungen erstatten die Kosten von EMR- ASCA
Therapeuten zurück, sofern die Methode und der Therapeut registriert ist und die Krankenkassen
Anerkennung erhalten hat. Ich bin für die Methode „Klassiche Massage“ bei beiden registriert und
anerkannt.
Hier meine Registrierungsnummer:
Möchten Sie gerne in die Massage kommen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Rückerstattung
durch meine EMR und ASCA Krankenkassen Anerkennung.
Die Zahlungsabwicklung in meiner Praxis sieht wie folgt aus:
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse ob ich als Therapeut registriert und anerkannt
bin. Klären Sie ab, wie viel Ihnen bezahlt wird und ob die Franchise mit gerechnet wird.
Wenn Sie eine Behandlung bei mir erhalten, zahlen Sie in meiner Praxis bar oder auf Rechnung
zahlbar innert 15 Tagen den vereinbarten Betrag.
Nach 3 oder 6 Behandlungen, (oder nach individueller Vereinbarung) erstelle ich für Ihre
Krankenkasse einen Abrechnungsbeleg, mit dem Sie die Rückerstattung einfordern können.